Erwachsen mit 18

Jünger erwachsen: Japans Jugend soll mit 18 volljährig werden. (flickr/xiaming)
Seit 1898 beträgt das Alter der Volljährigkeit in Japan 20 Jahre. Dies könnte sich jedoch schon bald ändern. Die Rechtskommission des Justizministeriums hat die zivilrechtliche Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 als angemessen beurteilt. Laut Mainichi Shinbun macht Justizministerin Keiko Chiba derzeit keine Angaben in welchem Zeitraum und Ausmass sich das Parlament mit diesem Dossier beschäftigen wird.
Die Gesetzesreform wird von einigen auch skeptisch beäugt. Eine Umfrage hat ergeben, dass rund 80% der Japaner gegen die Gesetzesrevision sind. Es besteht die Sorge, dass viele junge Leute mit der Gesetzesreform in finanzielle Notlagen geraten könnten, weil Darlehens-, Kreditkarten- oder Handyverträge damit bereits mit 18 Jahren unterzeichnet werden könnten. In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass zwingend Massnahmen zum Konsumentenschutz getroffen werden müssten.
Seit 2 Jahren im Gespräch
Die Forderung der Gesetzesreform ist keineswegs eine neue Angelegenheit. Im Mai 2007 hat sich die Regierung mit dem Stimmrechtsalter auseinandergesetzt, in welchem Zusammenhang auch das Herabsetzen der Volljährigkeit zum ersten Mal als Thema aufkam. Im Februar 2008 gab der damalige Justizminister Kunio Hatayama der Kommission den Auftrag die Frage des Volljährigkeitsalters zu beraten. Die darüber geführte Diskussion dauerte rund 18 Monate und lag damit weit über den ursprünglich vorgesehen 12 Monaten. sb.
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